Inhaltssuche

Suchen Sie z.B. nach Artikeln, Beiträgen usw.

Personen- und Kontaktsuche

Krankenhausseelsorge: EKKW und Bistum Fulda stärken Kooperation /  Fotos: B. Beintken / Bistum Fulda
Krankenhausseelsorge: EKKW und Bistum Fulda stärken Kooperation /  Fotos: B. Beintken / Bistum Fulda
 

Ökumenische Krankenhausseelsorge:

EKKW und Bistum Fulda stärken Kooperation

Rahmenvereinbarung für ökumenische Zusammenarbeit unterzeichnet

Sie wollen ihre ökumenische Zusammenarbeit in der Krankenhausseelsorge stärken und weiterentwickeln: Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und das Bistum Fulda haben eine entsprechende Rahmenvereinbarung geschlossen. „Das ist ein wunderbares Zeichen im Jahr der Ökumene“, waren sich Bischöfin Dr. Beate Hofmann und Bischof Dr. Michael Gerber bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in Fulda einig. Der seelsorgliche Dienst an kranken, leidenden und sterbenden Menschen sei ein zentraler christlicher Auftrag und blicke auf eine lange kirchliche Tradition zurück.

 

Kultursensible Seelsorge

Seit 2018 gibt es in den großen Krankenhäusern im Gebiet der EKKW und des Bistums (Hanau, MKK Gelnhausen/Schlüchtern, Fulda, Bad Hersfeld/Rotenburg, Marburg und Kassel) bereits eine ökumenische Dienstbesprechung. Mit der Rahmenvereinbarung erhalten die Krankenhausseelsorgerinnen und Seelsorger nun einen verlässlichen Rahmen zu einer ökumenisch verantworteten Krankenhausseelsorge, erläutert Pfarrerin Nicola Haupt, die Leiterin des Referats Sonderseelsorge der EKKW. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass gerade in Kliniken und Reha-Einrichtungen das gemeinsame Zeugnis wichtig sei. Es werde von Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen, aber auch von Mitarbeitenden und Leitungen gleichermaßen geschätzt und auch erwartet, erläutert Haupt. Dabei seien die Herausforderungen immens: Seelsorgerinnen und Seelsorger begegneten Menschen mit unterschiedlicher kultureller, religiöser und weltanschaulicher Herkunft. „Darauf angemessen im Sinne einer kultursensiblen Seelsorge wertschätzend zu reagieren, erweist sich als ein gemeinsames ökumenisches Lernfeld.“

 

Regelmäßiger Austausch, gemeinsame Einladung zu Gottesdiensten

Wie soll die Zusammenarbeit vor Ort konkret aussehen? Jedem Seelsorge-Team wird empfohlen, sich in der Kooperationsvereinbarung unter anderem an folgenden Punkten zu orientieren: regelmäßige ökumenische Dienstbesprechungen, klare Zuständigkeiten (beispielsweise bei der Sterbebegleitung), Erreichbarkeit, gemeinsame Einladungen zu Gottesdiensten und geistlichen Angeboten sowie Mitarbeit in ethischen Entscheidungsprozessen und beim Ethikunterricht. Ziel der Vereinbarung ist es, vor Ort verbindliche und transparente Regelungen der Zusammenarbeit zu treffen, sagt Dr. Andreas Ruffing, Referatsleiter Diakonische Pastoral im Bistum Fulda. In der Vereinbarung heißt es: „Kirchliche Krankenhausseelsorge soll bei konfessioneller Verschiedenheit in der Öffentlichkeit des Systems Krankenhaus als Einheit wahrgenommen werden, die sich dem Auftrag Jesu Christi verpflichtet weiß.“

 

03.05.2021


Pressestelle Bistum Fulda
36001 Fulda / Postfach 11 53
Telefon: 0661 / 87-299 / Telefax: 87-568

 

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


 



Postfach 11 53

36001 Fulda

 



Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578

Karte
 


© Bistum Fulda

 

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


Postfach 11 53

36001 Fulda


Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578




© Bistum Fulda