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Katholische Kindertagestätte St. Sebastian Kalbach
 

Gemeinsam unterwegs für Kinder, Eltern und Familien

Gemeinde Kalbach und katholische Kirchengemeinde vereinbaren Kindergarten-Betriebsvertrag

In Kalbach haben die katholische Kirchengemeinde als Träger der Kindertagesstätte und die Gemeindeverwaltung Kalbach ihre Zusammenarbeit auf eine neue Basis gestellt. Grundlage ist ein Kindergarten-Betriebsvertrag, der die Aufgaben und deren Finanzierung zwischen Kita-Träger und Gemeinde in gemeinsamer Verantwortung regelt und transparent darstellt.

Mit dem neuen Kindergarten-Betriebsvertrag machen sich die Gemeinde Kalbach und die katholische Kirchengemeinde als Träger der Kindertagesstätte in Mittelkalbach zusammen auf den Weg, um gemeinsam Sorge für die Betreuung der Kinder zu tragen. Sie sichern damit auch langfristig eine zuverlässige, christliche geprägte Betreuung für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

 

Grundsätzliche Vereinbarungen

Der Betriebsvertrag regelt den grundsätzlichen Betrieb der Kindertageseinrichtung und macht Angaben zur Platzvergabe und auch zur Aufnahme von Kindern, die einen Integrationsbedarf haben. Er regelt ferner die maximale bzw. Mindestbelegung der Gruppen und auch den Wechsel oder die Kombination von U3- und Ü3-Betreuung.

 

Investitions- und Betriebskosten

Wesentlicher Punkt des Vertrages ist die einvernehmliche Vereinbarung über die Verteilung der tatsächlichen Betriebskosten. Die Gemeinde zahlt dem Träger alle der durch die Elternbeiträge, dem kirchlichen Zuschuss und die Zuwendungen von dritter Seite nicht gedeckten Aufwendungen.


Die katholische Kirchengemeinde trägt einen Anteil in Höhe von 40.000 € an den Betriebskosten. Darüber hinaus werden höhere Zuschüsse für freie Träger in Höhe von etwa 18.400 Euro aus Landesmitteln von der katholischen Kirchengemeinde an die Gemeinde weitergegeben.

Hintergrund

Die katholische Kirche betreibt im Bistum Fulda aktuell mehr als 100 Kindertagesstätten und unterstützt damit die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe. Mit der Trägerschaft von Kindertagesstätten über- nimmt die katholische Kirche neben dem christlichen Profil auch verwaltungstechnische und organisatorische Aufgaben und leistet damit einen erheblichen zusätzlichen finanziellen Beitrag zur Betriebskostenfinanzierung.


Grundsätzlich ist die Vorhaltung von Kindergarten-Plätzen Aufgabe der Kommunen. Diese können die Verantwortung jedoch auf freie Träger wie etwa Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände oder privatwirtschaftliche Träger übertragen.

 
 

26.11.2024


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